Keine Angst vor Prüfungen (Mai 14)

Juristen würden vielleicht von "grob fahrlässig" sprechen, wie der Gesetzgeber mit der EnEV-Registriernummer, dem neuen Drucktool und dem Prüfverfahren seinen EDV-technischen Verpflichtungen für eine fristgerechte Umsetzung der neuen EnEV nachzukommen versucht. Immerhin: Energieausweise lassen sich grundsätzlich erstellen und vor Prüfungen muss zur Zeit kein Planer Angst haben, denn hier gilt eine neue Übergangsregel.
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Aktuelle Mängel der amtlichen Tools

In der Öffentlichkeit sind die Mängel der amtlichen Tools nach jüngsten Veröffentlichungen (CCI-Branchenticker, GEB-Newsletter der Zeitschrift "Gebäudeenergieberater", etc.) bekannt. Auf Grund der mangelhaften Schnittstellen-Definition des DIBt-Portals wird ein nicht zu bewältigender Fragen-Ansturm von EnEV-Erstellern beim DIBt befürchtet; eine Gebührenzahlung für die EnEV-Registriernummer wird stark bemängelt, da nur das PayPal-Verfahren implementiert oder ein nicht-automatisiertes Vorkasse-Verfahren mit tagelanger Verzögerung möglich ist; das Drucktool wird als "noch nicht fertig" bezeichnet, etc. Für Fragen hierzu hat das BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) im Rahmen des Infoportals Energieeinsparung eine kostenlose Hotline unter (02 28) 9 94 91 22 44 eingerichtet.

Vorbildliche konstruktive Arbeit ...

... zum Beheben der aktuellen Missstände leistet in diesem Zusammenhang der 18599 Gütegemeinschaft e. V., in der SOLAR-COMPUTER und alle anderen wichtigen Softwareanbieter mit einer Stimme den Kontakt zu den verantwortlichen Stellen des Gesetzgebers bzw. den von ihm beauftragten EDV-Dienstleistern (u. a. Drucktool-Entwickler) pflegen und an einer Verbesserung der Situation aktiv mitwirken. Eine Schlüsselrolle kommt hier einer fehlerfreien und präziesen Schnittstellen-Beschreibung des DIBt-Portals für EnEV-Registriernummer, EnEV-Druck und Nachweis-Prüfung zu, an die die EnEV-Anwenderprogramme Daten und Berechnungsergebnisse übergeben müssen. Hier räumt der Gesetzgeber inzwischen selbstkritisch ein, die "Tragweite der Festlegungen zur XML-Datei ursprünglich nicht überblickt zu haben".

Übergangsregel bis 30. Juni 2014?

Als vorübergehende Vorgehensweise setzt der Gesetzgeber die automatisierte Prüfung von Energieausweisen durch das DIBt vorerst bis zum 30. Juni 2014 aus. Grundsätzlich bedeutet dies jedoch keine Aussetzung der Prüfung als solche, denn in den XML-Dateien, die Anwendungsprogramme zur EnEV 2014 an das DIBt-Portal übertragen, sind umfangreiche Daten und EnEV-Ergebnisse lesbar und für das DIBt zugänglich gespeichert, so dass eine Prüfung durch das DIBt im Auftrag der Bundesländer grundsätzlich schon heute möglich ist, wenn auch nur manuell und mit hohem Aufwand verbunden. In diesem Sinne ist den Prüf-Anforderungen der übergeordneten europäischen EPBD-Richtlinie Genüge getan. Im Fall, dass der Gesetzgeber den Softwarehäusern neue Versionen des Drucktools bereitstellt, bedient SOLAR-COMPUTER seine Anwender zeitnah und nach Test mit entsprechenden downloadbaren Updates der SOLAR-COMPUTER-EnEV-Software.

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