Neue Kühllastberechnung VDI 2078

"Raumtemperaturen und thermische Lasten richtig berechnen", tituliert der VDI e. V. die neue VDI 2078 als "Richtlinie des Monats Juni 2015". Wurde vorher falsch gerechnet? Der neue "Stand der Technik", den die neue VDI 2078 einläutet, wirft einige rechtliche Fragen und Konsequenzen auf, die TGA-Planer nicht nur bei neuen, sondern schon bei laufenden Projekten beachten sollten. Mit passender SOLAR-COMPUTER-Software sind TGA-Planer bestens ausgerüstet.
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In der Rechtsprechung, in Rechtsnormen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verträgen sind die Begriffe "Stand der Technik" oder "allgemein anerkannte Regeln der Technik" geläufig, insbesondere im Bauwesen. Inhalte müssen sachlich fundiert und wissenschaftlich anerkannt definiert sein. Bei DIN-, EN- oder ISO-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien oder dem Teil C der VOB geht die Rechtsprechung davon aus, dass dies der Fall ist.

Viel Neues in der VDI 2078

Der Weißdruck 2015-06 der neuen VDI 2078 (Berechnung der thermischen Lasten und Raumtemperaturen - Auslegung Kühllast und Jahressimulation) weist gegenüber der Vorgängerausgabe entscheidende Verbesserungen auf: Es werden alle Parameter und deren Kopplung berücksichtigt, die das thermische Raumverhalten beeinflussen; damit wird es jetzt möglich, Bauteilkühlung, Kühldecken, Anlagen mit variablem Volumenstrom zu berechnen sowie die Betriebsweise und Regelung der Anlagen, Beleuchtung und Sonnenschutz zu optimieren.

Höherer Stellenwert als bisher

Für Wohngebäude und erst recht für Nichtwohngebäude nimmt die VDI 2078 einen zunehmenden Stellenwert in der Planung ein. So bietet das neue Regelwerk nicht nur die "klassischen" Nachweis-Möglichkeiten der maximalen Raum- oder Gebäudekühllasten, sondern auch Energie-Effizienz-Nachweise in Kombination mit VDI 2067-10 sowie Sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 mittels Simulation. Damit tangiert die neue Richtlinie neben Kernaufgaben des TGA-Planers auch Aufgaben des Architekten.

Haftungs-Fallen

TGA-Planer und Architekten sind rechtlich grundsätzlich dazu verpflichtet, für ihre Planungen die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, sprich: die neue VDI 2078 in verbindlicher Ausgabe 2015-06 anzuwenden. Dies gilt nicht nur für jedes neue Bauvorhaben, sondern auch für jedes laufende Projekt. Rechtswirksam ist nämlich der Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistung, nicht etwa der Zeitpunkt der Beauftragung der Planungsleistung: ein Sachverhalt, der übrigens auch von Berufsverbänden publiziert wird, u. a. im Praxishinweis der Architektenkammer NRW.

Laufende Projekte

Bei einem laufenden mit veralteter Richtlinie geplanten Projekt ist zwar nicht mit bauordnungsrechtlichen Problemen zu rechnen, wenn zum Zeitpunkt des Bauantrags noch die veraltete Richtlinie gültig war, sehr wohl aber mit zivilrechtlichen Problemen auf Grund "fehlerhafter Leistungen", wenn der Bauherr durch Vergleichsplanung auf Basis aktuell gültiger Richtlinien entstandene Nachteile belegen kann, z. B. erhöhte Investitionskosten infolge Überdimensionierung.

Haftungsfreizeichnung

Mit einer Haftungsfreizeichnung des Bauherrn kann sich ein Planer, der mit veralteter VDI 2078 rechnen möchte, grundsätzlich dem Haftungs-Risiko entziehen. Rechtswirksam ist diese jedoch nur dann, wenn der Planer seinem Bauherrn die Planungs-Abweichungen allgemeinverständlich und genau dokumentiert hat.

Vorteile der Validierung

Unabhängig davon, ob mit gültiger oder veralteter Norm gerechnet wird, haftet ein Planer immer für seine Planung; ein Berufen auf denkbare Norm- oder Software-Mängel ist rechtlich nicht relevant. Die neue Ausgabe 2015-06 der VDI-Richtlinie 2078 gewährt dem Planer jedoch erstmals ein "Mehr" an Rechtssicherheit, da die Richtlinie ein ausführliches Validierungsverfahren beinhaltet.

Leitfäden und Verordnungen

Über die allgemeinen rechtlichen Gründe hinaus, nach anerkannten Regeln der Technik zu planen, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, vom Planer die Beachtung zusätzlicher Randbedingungen einzufordern. Einzelheiten sind im Leitfaden Nachhaltiges Bauen (BMUB, Ausgabe 2014-09, Anlage Energetisches Pflichtenheft) beschrieben, insbesondere Nachweis-Erstellungen nach VDI 2078.

Stand der Technik bei Software

Sämtliche SOLAR-COMPUTER-Programme zur Gebäudeplanung unterstützen den aktuellen Normen- und Richtlinien-Stand gemäß anerkannten Regeln der Technik und bescheren Planern damit höchst mögliche Rechtssicherheit. Im Einzelnen sind dies folgende Programme: Auslegung Kühllast und Jahressimulation VDI 2078 / 6007; Energiebedarf Heizen, Kühlen, Be- und Entfeuchten VDI 2067-10 / 2078 / 6007, Eeffizienz EnEV / DIN V 18599, Sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-2 Simulation; Heizlast DIN EN 12831. Die Programme lassen sich durchgängig und arbeitsplatzübergreifend nutzen. Für Planer, die ihre vorhandene nicht mehr normkonforme Fremd-Software auf SOLAR-COMPUTER-Software umrüsten möchten, hält SOLAR-COMPUTER Umrüstangebote zu attraktiven Preisen bereit.

Schon in Architekturwettbewerben...

...lassen sich die verschiedenen Entwürfe sachlich fundiert und belastbar energetisch analysieren. Adäquate Nachweisführung ist die Berechnung des Grundnutzens gemäß VDI 2067-10 / 2078 / 6007 als Sonderanwendung der o. g. Software. Das Verfahren ist in der AMEV-Arbeitshilfe "Energiebedarf und Lebenszykluskosten in Planungswettbewerben für öffentliche Gebäude (2014)" beschrieben. Zudem kann Wettbewerbsteilnehmern ein Datenerfassungs-Tool zur Verfügung gestellt werden, das SOLAR-COMPUTER im Auftrag der Bundesbauverwaltungen erstellt hat. Als Software-Dienstleister war SOLAR-COMPUTER an viel beachteten Wettbewerben beteiligt, u. a. an den Wettbewerben für die BSU (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg) und das Felix-Platter-Spital in Basel.

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